Zivil-, verwaltungs- und strafrechtlicher Freiheitsentzug im Kanton Zürich seit Mitte des 20. Jahrhunderts
Bis heute kann der Staat Menschen die Freiheit entziehen, welche von Behörden und massgebenden Kreisen der Gesellschaft als «unerwünscht» oder als «gefährlich» eingestuft werden. Wie haben sich die staatlichen Reaktionen und das Profil der betroffenen Menschen im Laufe der Zeit verändert? Der Band versammelt Beiträge mit geschichts- und rechtswissenschaftlicher sowie aktueller journalistischer Perspektive. Die rechtshistorischen Entwicklungsstränge seit dem 19. Jahrhundert und Verflechtungen zwischen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und dem Strafrecht werden ebenso aufgezeigt wie die Kontinuitäten und Brüche, die sich im Übergang von früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bis hin zur heutigen fürsorgerischen Unterbringung (FU) beobachten lassen.
Auch das Zusammenspiel von Massnahmenvollzug und forensischer Psychiatrie im Kontext von Risikoevaluation und Rückfallprognosen bei Erwachsenen und Jugendlichen ist Thema mehrerer Beiträge, ebenso die Entstehung der Ausschaffungshaft als neue Haftform.
Die quantitativen Dimensionen des Strafvollzugs und grundrechtliche Aspekte des «Wegsperrens» werden aus rechtswissenschaftlicher und kriminologischer Sicht ausgelotet. Damit schliesst der Band an bestehende Untersuchungen zu administrativen Versorgungen und anderen Zwangsmassnahmen an, erweitert die Perspektive der Forschung über die Zeit nach 1981 hinaus und leistet so einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen in Politik, Öffentlichkeit und Rechtswissenschaft.
«Denn noch immer gilt offiziell, dass die Revision des Zivilgesetzbuchs von 1981 die ‹administrativen Versorgungen› beendet habe. Ein neues Buch, das von der Zürcher Justizdirektion initiiert und finanziert wurde, kommt nun zu dem Schluss, dass die Missstände in der Zeit danach nicht aufgehört hätten und zweifelhafte Freiheitsentziehungen bis heute gang und gäbe seien. Das Buch heisst ‹Wegsperren›; verantwortet wurde es von den Historikern Urs Germann und Alix Heiniger sowie der Rechtswissenschafterin Nora Markwalder. […] Die ‹kritische und konstruktive Diskussion› um den Freiheitsentzug, das zeigt die Lektüre: Sie ist wertvoll.»