Inhalt 1 Einleitung
2 Die Einführung der administrativen Versorgung im Kanton Bern
2.1 Kampf gegen «Liederlichkeit» und «Arbeitsscheu»
2.2 Das Grundrecht der persönlichen Freiheit – ein «schöner Dekorationstitel einer Verfassung»?
2.3 Das «Gesetz betreffend Errichtung kantonaler Arbeitsanstalten» (1884)
2.4 Unterbringung in verschiedenen Vollzugseinrichtungen
2.5 Die Entwicklung der administrativen Versorgungen nach 1884
2.5.1 Mägde, Taglöhnerinnen, Handlanger, Landarbeiter
2.5.2 Tendenz steigend: Die Zahl der Versorgungen in den ersten Jahrzehnten
2.5.3 Administrativ versorgte Männer in der Überzahl
2.6 Fazit
3 Ausweitung der staatlichen Interventionsmöglichkeiten
3.1 Das «Gesetz über die Armenpolizei und die Enthaltungs- und Arbeitsanstalten» (1912/13) 105
3.1.1 Eine Anstalt für «bösartige» Pfleglinge: Das Versorgungsheim Sonvilier
3.1.2 Die Verankerung weiterer gesetzlicher Gründe für eine administrative Versorgung
3.1.3 Das Versorgungsverfahren
3.1.4 Differenzierung des Vollzugs mit der Einführung der bedingten Versorgung
3.2 Zur Versorgungspraxis
3.2.1 Zu den Versorgungsgründen
3.2.2 Höchstwerte der Versorgungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
3.3 Fazit
4 «Die Anschuldigungen sind teilweise richtig, teilweise sind sie aber übertrieben»: Fallgeschichte Jakob Hofmann
4.1 «Menschenunwürdigen Verhältnissen» ein Ende bereiten: Versorgung 1939 in die Strafanstalt Witzwil
4.1.1 Die Vorwürfe der «Arbeitsscheu», «Liederlichkeit» und «Trunksucht»
4.1.2 Mit einer Versorgung «unter keinen Umständen einverstanden»
4.1.3 Psychiatrische Abklärung der «Versorgungsbedürftigkeit»
4.2 «Trinkerfrauenbarmherzigkeit»: Die Rolle der Ehefrau
4.3 Als «Rückf.lliger» zwei Jahre in der Straf- und Arbeitsanstalt St. Johannsen (1944–1946)
4.4 Zwei sistierte Einweisungsverfahren und ein schriftliches Freilassungsversprechen
4.5 Hofmann wird zu einem «Pflegefall»: Anstaltsunterbringungen in den 1950er-Jahren 176
4.5.1 Anstaltseinweisung gemäss Artikel 406 ZGB (1907/12)
4.5.2 Verschärfung der Massnahme und Versorgung 1955 auf «unbestimmte Zeit» in das Versorgungsheim Sonvilier
4.6 Fazit
5 «Bin ich also keine Verbrecherin, keine Diebin, keine Trinkerin»: Fallgeschichte Frieda Berger
5.1 Eine «unverbesserliche Dirne»: Intensivierung der behördlichen Zugriffe in den 1930er-Jahren
5.1.1 Entmündigung und zwei administrative Versorgungen
5.1.2 Verletztes Rechtsempfinden
5.2 Achteinhalb Jahre im Versorgungsheim Sonvilier – ein langer Kampf bis zur Entlassung
5.2.1 Ein Liebesbrief und eine gescheiterte probeweise Entlassung
5.2.2 «Bitte nochmals mich frei zu machen sofort»
5.3 Nach der Entlassung: Kampf gegen ein Stigma und ein kritischer Amtsvormund
5.3.1 «Mein Leben wurde mir verdorben durch die ungerechte Einsperrung»
5.3.2 «Solange über ihr Verhalten keine Reklamationen eintreffen, werde ich sie einfach machen lassen müssen»
5.4 «Wieder einen Galgentrik verübt»: Einweisungen nach Bärau und Sonvilier (1959–1963)
5.5 Fazit
6 Reformpostulate
6.1 «Es darf wirklich auch ein verstärkter Schutz der Persönlichkeit verlangt werden»
6.1.1 Die Kritik Carl Albert Looslis Ende der 1930er-Jahre
6.1.2 Kritik aus rechtswissenschaftlicher Sicht
6.2 Späte Kritik von Seiten fürsorgerischer Fachkreise
7 Zeit des Umbruchs
7.1 «Im Volk redet man sehr oft von Versenkung»: Die Aufnahme von Revisionsarbeiten am bernischen Versorgungsrecht
7.2 Das «Gesetz über Erziehungs- und Versorgungsmassnahmen» (1965/66)
7.2.1 Zwingende Anwendung von «Erziehungsmassnahmen ohne Anstaltseinweisung»
7.2.2 «Liederlichkeit» und «Arbeitsscheu»: Weiterhin gesetzliche Versorgungsgründe
7.2.3 Das Versorgungsverfahren: Ausbau des Rechtsschutzes
7.3 Forderung nach Berücksichtigung neuer Erkenntnisse der Fürsorge und der Sozialarbeit
7.4 Fazit
8 «Disteln im Bouquet unserer Freiheitsrechte»: Die Aufhebung der administrativen Versorgung
8.1 Unvereinbarkeiten des schweizerischen Rechts mit der EMRK
8.2 Die Menschenrechtsdebatte der eidgenössischen Räte 1969
9 Schluss