Die Familie ist in modernen Gesellschaften der Ort, um Kinder zu erziehen. Staatliche Eingriffe in dieses Familiensystem bedürfen daher der ausführlichen Legitimation. Das schweizerische Zivilgesetzbuch von 1907 begründete das Einschreiten von Vormundschaftsbehörden mit der «dauernden Gefährdung» oder «Verwahrlosung» der Kinder und Jugendlichen. Auf der Basis dieser Rechtsbegriffe wurden Heimeinweisungen angeordnet. Deren Begründung und die Auswirkungen auf die Betroffenen stehen im Zentrum dieses Buches.
Für die Fremdplatzierungen in Winterthur, Zürich und im Bezirk Pfäffikon spielten die Gesetze, aber auch die Zusammenarbeit der Behörden mit Polizei und Gutachtern und der Wertehorizont der Entscheidungsträger eine wichtige Rolle. Die bürgerliche Geschlechterordnung, in der die Mutter als Erzieherin der Kinder betrachtet wurde, und Vorstellungen von einer auf Arbeit und Leistung basierenden Gesellschaft prägten die Begründungen der Behörden und schränkten den Handlungsspielraum der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern ein. Armutsbetroffene Familien standen im Brennpunkt. Auch alleinerziehenden Müttern, die unter prekären Rahmenbedingungen Beruf und Familie zu vereinbaren suchten, drohten vormundschaftliche Massnahmen. Unterstützende Beratungsangebote gab es kaum. Schliesslich kamen sehr oft Jugendliche, die auf einer selbstbestimmten Lebensweise bestanden, mit den Behörden in Konflikt.
«Die Autorinnen wählten die Fallakten der Stichjahre 1954, 1964, 1974 sowie 1984 aus und verwendeten bei deren Analyse quantitative als auch qualitative Methoden. Sie werteten 606 Vormundschaftsakten aus, untersuchten die Begründungen und Argumente der Vormunde und Jugendsekretäre. [...] In den gründlichen Fallanalysen zeigen die Autorinnen die Entwicklung von den traditionellen vormundschaftlichen Strukturen Ende der 1960er Jahre bis hin zum allmählichen Umdenken und der Kooperationsbereitschaft der Fürsorgebehörden in den folgenden Jahrzehnten.»
Netz, die Zeitschrift Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, veröffentlichte in der Ausgabe 3/2019 einen gekürzten Auszug aus der Einleitung des Buches.