Kein Buchumschlag vorhanden
Eine andere Schweiz

Helferinnen, Kriegskinder und humanitäre Politik (1933—1942)

Broschur
1999. 428 Seiten, 43 Abbildungen s/w.
ISBN 978-3-905313-04-8
CHF 48.00 / EUR 28.00 
  • Kurztext
  • Autor/in
  • Einblick
  • In den Medien

Zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer erinnern sich noch heute an jene legendären «Kinderzüge», in denen kriegsversehrte Kinder, mit einem Zettel des Roten Kreuzes um den Hals, ausgehungert und verängstigt in die Schweiz kamen und nach drei Monaten gut genährt und gekleidet das Land wieder verliessen.�
Die schweizerische Kinderhilfe hat ihren Ursprung in den 1930er Jahren. Das nationalsozialistische Regime und der Spanische Bürgerkrieg trieben Hunderttausende in die Flucht. In der Schweiz entstanden Hilfswerke, die auf privater Basis Pionierarbeit leisteten. In der konkret umgesetzten Hilfe und in der Zusammenarbeit über weltanschauliche, politische und konfessionelle Grenzen hinweg bauten sie grundsätzlich Neues auf. Diese Hilfeleistungen liefen der Haltung der schweizerischen Behörden zuwider, deren Flüchtlingspolitik antisemitische Züge trug und die Sympathien für die Achsenmächte hegten. Die private Kinderhilfe nahm sich jüdischer Kinder an und operierte ausserhalb der Schweiz vor allem im republikanischen Spanien oder im noch unbesetzten Frankreich. In der Kinderhilfe der 1930er Jahre manifestierte sich also gleichsam eine «andere Schweiz».�
1942 stellte der Bundesrat das Schweizerische Rote Kreuz an die Spitze der Kinderhilfsorganisationen. Durch personelle und strukturelle Massnahmen sicherte er sich den direkten Zugriff auf die Kinderhilfe, die nun einen offiziösen Charakter trug. Dies hatte Konsequenzen vor allem für die jüdischen Kinder. 1942 setzte in Frankreich die «Endlösung» ein. Während die Leitung des Roten Kreuzes bei weitem nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, schritten einige Helferinnen vor Ort zur Tat. Sie gerieten dadurch in Konflikt mit der «Neutralität» des Roten Kreuzes.�
Die Kinderhilfe war ein Betätigungsfeld vor allem für Frauen, sei es als Helferin, sei es als Vorstandsmitglied eines Hilfswerks. Diese Frauen sprengten Grenzen und gerieten dabei zusehends in hochpolitische Bereiche. Anhand der Kinderhilfe lässt sich die gängige Definition der «unpolitischen Frauenarbeit» hinterfragen.�

Diese erste umfassende Untersuchung eines bisher weitgehend unerforschten Themas stützt sich auf umfangreiches unveröffentlichtes Quellenmaterial; sie bezieht Interviews mit ehemaligen Beteiligten mit ein.

Antonia Schmidlin, Dr. phil., Historikerin und Gymnasiallehrerin. Lehrerin für Geschichte und Italienisch am Gymnasium Liestal. Autorin von Lehrmitteln. Verschiedene Publikationen zur Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, zur Geschlechtergeschichte und der Geschichte Basels.


Bücher im Chronos Verlag


Aufsätze im Chronos Verlag

Textauszug

Eine Aktivistin der Basler Hilfe für Emigrantenkinder in einem Brief vom 27. 1. 1939 an die Zentralstelle des Schweizerischen Hilfswerks für Emigrantenkinder:

Der Unterschied wird also bestehen bleiben, dass Sie vom Verhalten der Behörden befriedigt sind, ich nicht. Dabei bin ich mir freilich bewusst, dass ich aus dem Empfinden heraus für das, was die Schweiz leisten sollte, nicht leicht zu befriedigen bin. Dass es richtiger wäre, die Dinge gelassener zu nehmen, mag richtig sein; vielleicht hätte ich dann allerdings auch nicht den Antrieb zu der Anspannung, die das Leben jetzt von mir verlangt. [Š] Wie Sie die illegalen Einreisen tunlichst vermeiden wollen, ist mir rätselhaft. Ich bin von keiner einzigen vorher in Kenntnis gesetzt worden. [Š] Die vielen offenen Arme und Herzen und die Kinder, die nicht bis hierher kommen können, das ist ein Bild, das mich als Schweizerin mit Scham erfüllt. Ich fürchte, ich werde auch zu keiner anderen Auffassung zu bekehren sein.


Besprechungen

Private Hilfe und Beschränkungspolitik

Die Aktionen zugunsten von Flüchtlingskindern 1933-1947

Von Georg Kreis

Die offizielle Haltung der Schweiz gegenüber den Flüchtlingen in der Zeit
des Nationalsozialismus war nicht die ganze Realität. Privates Engagement
stand in Spannung zur Politik der Behörden, ergänzte diese aber auch in
willkommener Weise, wie es eine historische Untersuchung deutlich macht. -
Der Rezensent, Professor in Basel, ist Mitglied der Bergier-Kommission.

Der Flüchtlingsbericht der Bergier-Kommission bedarf der Ergänzung - das
denken manche, aber mit unterschiedlichen Erwartungen. Eine dieser
vertiefenden Ergänzungen hat Antonia Schmidlin sogar noch vor Erscheinen des
Expertenberichts vorgelegt. Ihre Basler Dissertation dokumentiert und
analysiert die grösstenteils von Frauen - von «Stauffacherinnen» -
geleistete Hilfe für Kriegskinder, einerseits im Ausland in Kinderheimen,
andererseits im Inland durch die Vermittlung von dreimonatigen
Erholungsferien. Bezeichnenderweise erhielt die ausserterritoriale Hilfe
(vor allem in Frankreich) keinen prominenten Platz im kollektiven
Gedächtnis, während die von der offiziellen Schweiz propagandistisch
ausgewerteten Erholungsferien im helvetischen Kurgarten fester Bestandteil
des Geschichtsbildes geworden sind. Die Aufmerksamkeit gegenüber den
«Kinderzügen» hat in jüngster Zeit sogar zugenommen, weil bekannt wurde,
dass jüdische Kinder von dieser Hilfe ausgeschlossen waren. Der
Ludwig-Bericht von 1957, darauf bedacht, eine möglichst hohe Flüchtlingszahl
auszuweisen, hat die jungen Feriengäste (etwa 60 000) in die Statistik
aufgenommen und ist so auf die rund 300 000 «Flüchtlinge» gekommen - den
Ausschluss der «nichtarischen» Kinder hat er aber verschwiegen.
Schmidlins Arbeit verdient es in mehrfacher Hinsicht, beachtet zu werden:
Erstens, weil sie den noch immer zu wenig systematisch erfassten privaten
Helferwillen untersucht; zweitens, weil sie die spezifische Problematik
eines speziellen Helferinnenmilieus darstellt; und drittens - dies ist in
der gegenwärtigen Debatte wahrscheinlich der wichtigste Beitrag -, weil sie
die Reaktion der Behörden beziehungsweise der im Namen der offiziellen
Schweiz handelnden Personen weiter verdeutlicht.

Weibliche Eigeninitiative

Die private Kinderhilfe, deren Anfänge in die Zeit des Ersten Weltkrieges
zurückgehen, erhielt 1933 mit der Gründung des Schweizer Hilfswerks für
Emigrantenkinder (SHEK, 1934-1947) ihre erste organisatorische Form. Im
Januar 1940 verband es sich mit 16 anderen Organisationen zur
Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder (SAK,
1940-1941). Das Hilfswerk unterhielt schon 1934 in Frankreich ein Heim für
deutsche Emigrantenkinder und vermittelte erste Ferienplätze in der
Schweiz. Später beteiligte es sich mit anderen an einem Evakuationsdienst
im Spanischen Bürgerkrieg, 1938 gelang ihm sogar die permanente Aufnahme
von 300 jüdischen Kindern. - Die Hilfsbereitschaft beruhte nicht einzig auf
einem universalen Humanitätsverständnis, sondern lebte auch, der Zeit
gemäss, von einem ausgesprochen patriotischen Gedanken: Die Kinderheime im
Elendsgebiet wurden als Aussenposten der Schweiz gestaltet und entsprechend
dekoriert, in Südfrankreich wurden 1940 «echte» Schweizer Weihnachten
gefeiert, es wurde «Wilhelm Tell» aufgeführt. Die Privathilfe, so meinte
man, sei echte «Schweizerart» und sollte den guten Ruf des Landes stärken.

Politische Brisanz

Der Trägerkreis der Hilfsstrukturen war vornehmlich von Frauen geprägt: von
Friedel Bohny-Reiter, Georgine Gerhard, Anne-Marie Im Hof-Piguet, Regina
Kägi-Fuchsmann, Rösli Näf, Helene Stucki, Nettie Sutro und vielen anderen.
Sie waren mehrheitlich bürgerlicher Herkunft, aber parteiübergreifend tätig;
vernetzt unter sich, aber anfänglich mit wenigen Beziehungen nach aussen
oder «oben»; für eine zunächst apolitische, «mütterlichen Regungen»
entsprechende Humanität engagiert, aber mit der Zeit zwangsläufig einer
gewissen Politisierung ausgesetzt und schliesslich, notgedrungen, bereit,
mit dem - ebenfalls ausführlich beschriebenen - Kinderschmuggel die Grenzen
der Legalität zu überschreiten. Alle an den illegalen Rettungsaktionen
beteiligten Frauen wurden 1942/43 entlassen. Die Verfasserin will
Interpretationen, welche im illegalen Handeln bloss emotionale und gar
krankhafte (psychotische), jedenfalls «weiblich»- unpolitische Regungen
sehen wollen, nicht gelten lassen und hält dem die Auffassung entgegen, dass
die Reaktion der männlich-offiziellen Welt gerade darum derart scharf
ausfiel, weil sie die politische Brisanz des zivilen Ungehorsams erkannt
habe.

Kanalisierung des Helferwillens

Das grosse private Engagement wird in dieser Arbeit deutlich sichtbar, es
ging, nicht unerwartet, weit über das hinaus, was den Behörden recht und
willkommen war. Weiterhin schwer fassbar bleibt jedoch die Hilfsbereitschaft
«grosser Teile der Bevölkerung», auf die sich die Exponentinnen in ihren
Auseinandersetzungen mit den Behörden gerne beriefen. Immer wieder bestand
eindeutig ein ungenutztes Überangebot an Freiplätzen. Die Befürchtung, dass
temporäre Pflegeeltern «ihre» Kinder behalten wollten, wenn diese nach den
Erholungsferien unter Umständen nicht mehr ins Herkunftsland zurückkehren
könnten, zeigt ebenfalls den grossen Helferwillen. Der Flüchtlingsdelegierte
des Bundesrats, Edouard de Haller, sprach im September 1942 abschätzig von
einer «vague de générosité simpliste qui sévit dans le pays». Antonia
Schmidlin kommt zum Schluss, dass die Behörden die Bevölkerung quasi vor der
eigenen Aufnahmebereitschaft schützen wollten.
Andererseits war den Behörden die private Hilfsbereitschaft gut genug, im
Sommer 1941 ohne Absprache mit den betreffenden Organisationen auch dem
Dritten Reich Kinderhilfe anzubieten und auf diese Weise für die
Wirtschaftsverhandlungen ein günstiges Klima zu schaffen. Das zunehmende
offizielle Interesse an der Privathilfe und auf der anderen Seite die
wachsende Abhängigkeit der Helferinnen von der staatlichen Unterstützung
führten zu einer Überführung beziehungsweise Unterstellung der Kinderhilfe
in den Verantwortungsbereich des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK;
1942-1947), einer damals völlig von der Armee abhängigen Organisation.
Neben dem Kalkül, mit der Offizialisierung auch finanzielle und logistische
Unterstützung für die «Kinderzüge» zu erhalten, dürfte vor allem die im März
1941 eingeführte staatliche Bewilligungspflicht für private Sammelaktionen
diesen Schritt begünstigt haben.
Die offiziellen Stellen waren also an einer humanitären Ausstattung ihrer
Politik und der emotionalen Aufladung des «kahlen Fremdwortes Neutralität»,
wie sich Carl Jacob Burckhardt vom IKRK im September 1941 ausdrückte,
interessiert, um die Einschätzung der schweizerischen Haltung durch die
Alliierten zu verbessern und zugleich den Erwartungen in der eigenen
Bevölkerung etwas entgegenzukommen. War die Kinderhilfe als Instrument der
schweizerischen Politik einmal entdeckt, hatte die SAK keine Mühe mehr, die
gewünschten Bewilligungen zu erhalten. Gottlieb Duttweiler forderte in
seiner impulsiven Art gleich die Aufnahme von 150 000 bis 200 000 Kindern.
Im Frühjahr 1942 verlangte eine nationalrätliche Motion ebenfalls eine
grossangelegte Hilfe. Und das Kriegsernährungsamt erklärte, dass die
Ernährungslage die Aufnahme von 20 000 Kindern durchaus gestatte.
Die Rechnung ging für beide Seiten einigermassen auf, der private
Helferwille musste sich aber - insbesondere bezüglich des Ausschlusses
jüdischer Ferienkinder und des Schweigens zu den nationalsozialistischen
Verfolgungen - gegen aussen der offiziellen Politik anpassen. Im Innern
blieb, wie verschiedene Interventionen zeigen, die Opposition freilich
bestehen.

Kinder statt Erwachsene

Humanitäres Engagement war demnach für die Schweiz - unabhängig von der
daraus hervorgehenden realen Hilfe - ein ideales Mittel der aussen- und
innenpolitischen Krisenbewältigung. Und Kinderhilfe war die ideale Formel
zur Einlösung dieses Engagements. Während man bei Erwachsenen nicht sicher
war, ob sie das Land auch tatsächlich wieder verlassen und ob sie sich nicht
politisch betätigen und sogar noch Ansprüche stellen würden, war bei den
Ferienkindern klar, dass sie wieder nach Hause gingen. Zudem konnte man sie
noch etwas erziehen (ihnen Schweizer Manieren beibringen) und in ihnen
leichter die unschuldigen Kriegsopfer sehen. In der Verlängerung dieser
Tendenz war im Angebot privater Plätze eine klare Bevorzugung kleiner
Mädchen festzustellen; die meisten Knaben kamen darum in Heime.
Dass sich die Behörden mit einer gegenüber Flüchtlingskindern
entgegenkommenden Haltung in den Stand setzen wollten, um so restriktiver
gegenüber erwachsenen Flüchtlingen zu sein, war und ist offensichtlich.
Bisher fehlte aber ein expliziter Beleg. Schmidlin verweist nun, gestützt
auf den schon 1997 erschienenen Band der Diplomatischen Dokumente, auf eine
Äusserung Edouard de Hallers, der im zustimmenden Sinn die Haltung des
Chefs der Polizeiabteilung zitiert:

«Le Dr Rothmund est porté à favoriser les solutions liberales en faveur des
enfants juifs pour pouvoir insister avec plus de fermeté sur les mesures de
frontière.»

Christen und keine Juden

1942 sprachen sich die Behörden gegen das «Hereinnehmen» von jüdischen
Kindern aus, weil es im Falle von französischen Judenkindern gar nicht nötig
sei, diese «emporzufüttern», und weil die Rücknahme von nichtfranzösischen
Emigrantenkindern nicht garantiert war. Zudem: «Wenn die Verhältnisse für
Juden schlimmer werden, so werden wir unsere schweizerische Bevölkerung
nicht mehr dazu bringen, die Judenkinder wieder in diese miserablen
Verhältnisse zurückzulassen.» Befürchtet wurde eine «zu starke
Durchsetzung unserer Bevölkerung mit Juden». Für den massgebenden
Rotkreuz-Chef Oberst Hugo Remund hiess dies unzweideutig, der bestehende
Anteil von etwa einem Prozent dürfe nicht erhöht werden. Als das SRK
vorübergehend einer Aufnahme von jüdischen Kindern und Jugendlichen -
theoretisch - doch zustimmte, machte es sogleich zur Bedingung, dass sie
nach dem Krieg in jedem Fall weiterreisten und dass man sie weder adoptieren
noch einbürgern dürfe. Hingegen hätte das SRK, das Einverständnis
Frankreichs vorausgesetzt, jüdische Kinder im September 1942 gerne aus der
noch unbesetzten Zone «paketweise» nach Nordafrika gebracht, damit sie von
dort aus via Dakar nach Amerika «verfrachtet» werden könnten.
Private Helferinnen hatten es, wahrscheinlich wegen der Abhängigkeit von der
privaten Spendebereitschaft, schon 1934 ebenfalls als problematisch
empfunden, dass ihre Hilfe zum grössten Teil «nichtarischen» Kindern zugute
kam. Im Hintergrund hetzten die Frontisten, die «Judenkinder» würden den
«Schweizerkindern» Ferienplätze wegnehmen. Dennoch wehrten sich die
engagierten Frauen dagegen, dass gerade eine Kategorie von Menschen, welche
Hilfe am dringendsten brauchten, ausgeklammert werden sollte. Die
Gegenposition dazu findet sich in Äusserungen, die ebenfalls von einer Frau
formuliert wurden. Was Rosmarie Lang, die Sekretärin Remunds, am 8. Oktober
1942 an Messinger (wahrscheinlich den Rabbiner der Israelitischen
Kultusgemeinde Bern) schrieb, ist etwas vom Zynischsten, was von
«Helferseite» zur Problematik gesagt wurde:

«Die von Ihnen geschilderte Situation der deportierten Emigranten ist auch
uns wohlbekannt, aber ich muss Ihnen gestehen, dass sehr wenig Hoffnung
besteht, irgend etwas zur Milderung ihres Loses tun zu können. Sie dürfen
nicht vergessen, dass alle diese Deportationen vor sich gehen in der
bewussten Absicht, das jüdische Volk von der europäischen Erde verschwinden
zu lassen. Gegen solche Absichten ist jeder Einfluss von aussen, und käme er
auch vom Roten Kreuz, machtlos.»

Diese Erklärung ist auch eine indirekte Antwort auf die alte Frage, was
Verantwortungsträger und -trägerinnen wann über die «Endlösung» gewusst
haben. Nettie Sutro hatte schon im September 1942 nach einer Frankreichreise
berichtet, es heisse, die alten Leute würden vergast, um Knochenmehl aus
ihnen zu machen; sie wisse aber nicht, ob dies wahr sei. Hingegen wusste
sie, dass schweizerische Grenzstellen mit der französischen Polizei
zusammenarbeiteten, um Fluchtversuche scheitern zu lassen.
Antonia Schmidlins Studie bringt die Aufarbeitung der Flüchtlingsgeschichte
ein gutes Stück weiter, das Buch enthält zahlreiche neue Informationen und
einleuchtende Interpretationen zu einem Thema, das uns nach wie vor bewegt.
Wer hier mitdenken oder gar mitreden will, muss es gelesen haben.

Antonia Schmidlin: Die andere Schweiz. Helferinnen, Kriegskinder und
humanitäre Optik 1933-1942. Chronos-Verlag, Zürich 1999. 428 S., Fr. 48.-.

Abgedruckt mit freundlicher Genehmigung der NZZ.
Neue Zürcher Zeitung INLAND 10.03.2000 Nr. 59 15


In der Nacht vom 25. auf den 26. August 1942 drang eine 40-köpfige Polizeipatrouille des Vichy-Régimes ins Kinderheim La Hille in Südfrankreich ein, das unter der Leitung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) stand. Die 42 über 16 Jahre alten jüdischen Jugendlichen wurden ins Interniertenlager Le Vernet abgeführt, von wo sie in die Vernichtungslager deportiert werden sollten. Rösli Näf, die aus bescheidenen Verhältnissen stammende und äusserst rechtschaffene Directrice des Kinderheims, bestach einen Garagisten und gelangte so ins Lager. Inzwischen setzten Exponenten der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder (SAK) in Frankreich bei Pétain alle Hebel in Bewegung, um die Jugendlichen zu retten. Rösli Näf blieb in den Baracken von Le Vernet und musste ohnmächtig zusehen, wie rund 400 Männer, Frauen und Kinder in Viehwagen verfrachtet wurden, nur die 42 Jugendlichen von La Hille wurden verschont und konnten schliesslich mit ihr zusammen zurück ins Heim. Die in der SAK engagierten Hilfswerke unternahmen alles, um die von ihnen betreuten jüdischen Kinder und Jugendlichen aus Frankreich in die Schweiz zu bringen, doch die Leiter des SRK blockten diese Bemühungen mit allen Mitteln ab. Edouard de Haller, Vertreter des Bundesrats im SRK, bezeichnete die Bereitschaft vieler Kreise, bedrohte Kinder aufzunehmen, abschätzig als «vague de générosité simpliste qui sévit dans le pays». Nach ihrer vergeblichen Intervention bei Hugo Remund, Oberst und Leiter der Kinderhilfe des Roten Kreuzes, plante Rösli Näf mit den Jugendlichen deren illegalen Übertritt in die Schweiz. Die Aktion wurde entdeckt und von Remund und de Haller dem Deutschen Roten Kreuz gemeldet, Rösli Näf entlassen. Ein Teil der Flüchtlinge von La Hille wurden an der Grenze zurückgewiesen und schliesslich ermordet.
Diese von der Autorin ausführlich dargestellte Aktion in Südfrankreich ist wohl der aufwühlendste Teil der 1999 im Chronos Verlag erschienenen Dissertation der Basler Historikerin Antonia Schmidlin, die in diesem Zusammenhang die noch offene Forschungsfrage aufwirft, inwiefern die Schweizer Behörden mitverantwortlich waren dafür, dass jüdische Kinder und Jugendliche nicht aus Vichy-Frankreich ausreisen konnten. Sie stellt ihre Arbeit damit in engen Zusammenhang mit den in den letzten Jahren von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg untersuchten Fragen. Als Schmidlin mit ihrer Untersuchung Anfang der 90er-Jahre begonnen hatte, konnte sie noch nicht wissen, welche gesellschaftspolitische Bedeutung dieser zukommen würde. Sie fügt der Hinterfragung des Eigenbilds der Schweiz von ihrer humanitären Tradition ein weiteres zentrales Kapitel hinzu. Zugleich zeigt Schmidlin, dass es diesen humanitären Einsatz von Organisationen und Personen durchaus gab, aber dass er von der offiziellen Schweiz wenig mitgetragen wurde. Die Kinderhilfe war für die Behörden eine wichtiger Baustein in der von ihnen praktizierten Politik im Rahmen der komplexen Machtkonstellationen der damaligen Schweiz, ein Vehikel in der Annäherung an die westlichen Alliierten, quasi als Kompensation für die enge wirtschaftliche Kooperation mit Deutschland. Daher musste die ursprünglich von privaten Organisationen und Gruppierungen getragene Kinderhilfe über das Rote Kreuz indirekt von Behörden und Bundesrat kontrolliert werden.
Der Beginn dieser Instrumentalisierung bildet denn auch die zentrale Zäsur zwischen den beiden Teilen des Buchs. Der erste Teil behandelt den Aufbau der Kinderhilfe durch die verschiedensten Organisationen. Es ist Schmidlin zuzustimmen, wenn sie die Definition der Kinderhilfe als «unpolitisches» Engagement in Frage stellt. Während sich die Behörden dem Lager von Franco zuneigten und sich dem nationalsozialistischen Deutschland anzupassen suchten, setzten sich die Hilfswerke vor allem für die bedrohten Kinder aus dem republikanischen Lager und die Rettung jüdischer Kinder ein. Nichtschweizerische, nichtchristliche Menschen galten den Frauen und Männern grundsätzlich als schweizerischen und christlichen gleichwertig. Darin steckte nach Schmidlin ein oppositionelles Potential, wie das spätere Verhalten von Rösli Näf zeigte, auch wenn diese persönlich ihre Aktion noch 1993 als eine «unpolitische» verstand. Zur differenzierteren Einschätzung Schmidlins hat die Berücksichtigung des geschlechtergeschichtlichen Ansatzes massgeblich beigetragen. Frauen übernahmen praktische, aber auch organisatorische Funktionen, hatten jedoch auf der institutionellen Ebene kaum Mitbestimmungsmöglichkeiten, was sich dann nach der Unterordnung der Kinderhilfe unter das Rote Kreuz auswirkte.
Die Instrumentalisierung der Kinderhilfe für die Positionierung der Schweiz behandelt der 2. Teil der Arbeit. Die Behörden rückten vom Konzept der Kinder als «unschuldiger» Opfer ab, indem sie den Einsatz der nun ihnen unterstellten Hilfswerke für die jüdischen Kinder und Jugendlichen als Parteinahme werteten. Ihr Verständnis der Kinderhilfe als politischer Strategie kontrastierte scharf mit dem lebensweltlichen Engagement der in den Hilfswerken Arbeitenden. Mit der Kinderhilfe wurde 1942 die humanitäre Politik zu einem neuen Element nationaler Identität, die mit der Schweizer Spende für den Wiederaufbau nach Kriegsende ihre Fortsetzung fand. Sie war, so Schmidlins These, das Eintrittsbillet ins Europa der Nachkriegszeit.
Als unerlässliche Hilfe erweist sich bei der Lektüre die der Untersuchung vorangestellte Liste der vielen verschiedenen Hilfswerke und Gruppierungen und ebenso hilfreich sind die dem Werk angefügten Kurzbiografien der wichtigsten Exponentinnen und Exponenten. Augenfällig wird damit auch die Bedeutung des Einsatzes von Frauen, die in der Geschichtsschreibung zum 2. Weltkrieg sonst als individuelle Personen nur wenig in Erscheinung treten. So ist die Arbeit auch aus frauengeschichtlicher Perspektive von Bedeutung. In den zwischen 1993 und 1994 geführten Interviews mit Betroffenen ist das emotionale Engagement äusserst spürbar und überträgt sich auf die Leserin und den Leser. Diese mündlichen Quellen ergänzen die umfangreichen Materialien aus den Archiven von Bund, Organisationen und Privaten. Schmidlin zögert nicht, in zum Teil äusserst minutiöser Weise einzelne Verhandlungsschritte nachzuzeichnen, um ihre These der Instrumentalisierung der Kinderhilfe zu belegen. Diese ist bis heute in der politischen Debatte um die Politik der Schweiz im 2. Weltkrieg noch kaum aufgegriffen worden.

Elisabeth Joris (Zürich)
traverse - Zeitschrift für Geschichte - Revue d'historie 2001 / 01