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Erbrecht und Familie

Fortbildung und Aufzeichnung des Erbrechts in der Stadt Zürich – vom Richtebrief bis zum Stadterbrecht von 1716

Broschur
1988. 422 Seiten, 6 Abbildungen s/w.
ISBN 978-3-905278-24-8
CHF 42.00 / EUR 23.50 
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Das Erbrecht ist für den einzelnen und auch für die Gesellschaft von grosser praktischer Bedeutung. In den alten Rechtsaufzeichnungen gehört es regelmässig zu den am häufigsten und ausführlichsten geregelten Materien des Privatrechts. Es gewährt Aufschluss über die Stellung der Frau und über die Familienstruktur.
In diesem Buch wird das Erbrecht der Stadt Zürich vom Spätmittelalter bis zum 18. Jahrhundert dargestellt. Es zeichnete sich durch eine eindrückliche Kontinuität aus und war geprägt durch ein geringes Erbrecht der Ehegatten und den faktischen Ausschluss vom Erbe der Verwandten mütterlicherseits. Hauptsächlich anhand einer Vielzahl von Testamenten aus dem 15. und 16. Jahrhundert wird die praktische Auswirkung dieses Erbrechtsystems anschaulich geschildert.
Im Hinblick auf die Übertragung des städtischen Rechts auf die Landschaft geht das Buch auch der Form der Aufzeichnung des Erbrechts nach. Dank der Auswertung vieler, bisher unbearbeiteter archivalischer Quellen wird für die Zeit nach 1500 für die Stadt Zürich auch eine Geschichte der Gesetzgebung zum Erbrecht geboten. Diese weist - selbst im Vergleich mit anderen schweizerischen Städten - ein ausgesprochen demokratisches Gepräge auf.