Missstände im schweizerischen Heimwesen für Minderjährige, insbesondere Gewalt, Unterversorgung und fehlende Förderung der Platzierten, lassen sich vor allem durch eine langjährige Unterfinanzierung der stationären Fürsorge erklären. Der Heimsektor war traditionell weitgehend der privaten und kommunalen Kontrolle überlassen. Erst im Jahr 1942 erkannte der Bund die gravierenden Mängel und rief zu umfassenden Reformen auf.
Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie den Ausbau der Steuerung des Heimwesens für zivilrechtlich platzierte Minderjährige durch Finanzierung und Regulierung in den Kantonen St. Gallen, Uri und Genf in der Zeitspanne von 1942 bis 2012. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbesserten der Bund und die Kantone zwar die Finanzierung und Regulierung des Heimsektors, jedoch verlief der Ausbau der staatlichen Steuerung nicht ohne Schwierigkeiten. Dieser Prozess war von Verzögerungen und Widersprüchen geprägt, wobei ökonomische Überlegungen oftmals dominierten und die Bedürfnisse der platzierten Minderjährigen während langer Zeit nur unzureichend berücksichtigt wurden.
Trotz bestehender struktureller Probleme wurden Minderjährige weiterhin in qualitativ ungenügenden Institutionen untergebracht und die Kontrolle dieser Einrichtungen erfolgte meist nur punktuell. Der politische Wille, viele Aufgaben im Heimwesen an Private sowie an häufig finanzschwache Gemeinden zu delegieren, führte nicht nur zu ungenügenden Platzierungssituationen, sondern auch zu einer heterogenen Heimlandschaft.